Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Terms and Conditions
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung aller Trainingsprogramme der Tahi Fitness GmbH (in der Folge “Tahi Fitness/Tahi CrossFit” genannt).
2. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
3. AGB und Betriebsordnung
Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB und die Betriebsordnung einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals / der Coaches Folge zu leisten.
4. Zahlung
Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per e-banking oder Twint vor der entsprechenden Klasse zu bezahlen.
5. Haftung
5.1. Die Benutzung jedes Equipments von Tahi Fitness/Tahi CrossFit und die Teilnahme an jeder Klasse von Tahi Fitness/Tahi CrossFit erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung von Tahi Fitness/Tahi CrossFit oder seines Personals / seiner Coaches ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
5.2. Tahi Fitness/Tahi CrossFit haften nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, etc. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
6. Betriebszeiten
6.1. Das Angebot und die Betriebszeiten von Tahi Fitness/Tahi CrossFit können jederzeit ändern.
6.3. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots oder Betriebszeiten Änderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
7. Nutzung und Hinterlegung («Hold»)
7.1. Nichtnutzung der Tahi Fitness/Tahi CrossFit Trainingsanlagen oder Nicht Teilnehmen an Events berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
7.2. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes können die 6 Monate und 12 Monate Mitgliedschaften für die Dauer von mind. 10 Tagen und maximal 6 Monaten unterbrochen werden (“Hold”). Der Hold muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung (Arztzeugnis, Flugtickets, etc.) eingereicht werden. Ein rückwirkender Hold ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Hold wird bei beruflichem Auslandsaufenthalt, Ferien, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst gewährt.
7.3. Die Anzahl Holds für Ferien oder Auslandsaufenthalte wird folgendermaßen gewährt:
· 10er Karten: kein Hold möglich
· 6 Monate Abos: 2 Hold möglich
· 12 Monate Abos: bis zu 4 Holds möglich
8. Reservierungen, Stornierungen und „No Shows“
8.1. Klassen müssen vorgängig reserviert werden.
8.2. Reservierte Klassen müssen besucht werden. Wenn eine Klasse trotz Reservierung nicht besucht werden kann, muss die Reservierung bis zu 2 Stunden vor Beginn via e-mail oder SMS an den Coach selbstständig storniert werden.
8.3. Kurzfristige Stornierungen (<2 Stunden vor Beginn) sind nicht möglich.
8.4. Wird eine Reservierung nicht storniert und nimmt das Mitglied nicht an der Klasse teil, gilt dies als „No Show“.
8.5. No Shows werden bezahlt wie eine reguläre Klasse.
8.6. Wiederholte No Shows gelten als Verstoss gegen die AGB und Betriebsordnung und können das Aussprechen einer Verwarnung und Hausverbot zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschafts Beitrags.
9. Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung oder die Weisungen des Personals / der Coaches können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschafts Beitrags.
10. Fotos und Videos
10.1. Im Rahmen der Nutzung des Equipments und Programme von Tahi Fitness werden unter Umständen Fotos und/oder Videos erstellt.
10.2. Die Mitglieder räumen Tahi Fitness/Tahi CrossFit sämtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Ist dies nicht erwünscht, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Betriebspersonals vor der Klasse oder Besuch der Anlage ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht mit ins Bild kommt.
11. Vertragsdauer, automatische Erneuerung, Vertragsrücktritt und Kündigung
11.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach der Art des Abonnements.
11.2. Alle Abonnements werden bei Ablauf automatisch erneuert, sofern sie nicht vor Ablauf schriftlich per E-Mail gekündigt werden. Klassenkarten werden nicht automatisch erneuert.
11.3. Ein Vertragsrücktritt während der Vertragslaufzeit und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon der Tahi Fitness / Tahi CrossFit Anlagen (> 30 Kilometer) gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Ein schriftliches Rückerstattungsgesuch muss zusammen mit den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle usw. eingereicht werden. Bei Klassenkarten werden keine Rückerstattungen gewährt.
11.3.1. Rückerstattung 6-Monate Abonnements:
· Im Monat 1+2: Rückerstattung = 60 % des Vertragspreises (*)
· Im Monat 3+4: Rückerstattung = 30 % (*)
· Ab Monat 5: keine Rückerstattung
11.3.2. Rückerstattung 12-Monate Abonnements:
· Im Monat 1+2: Rückerstattung = 80 % des Vertragspreises (*)
· Im Monat 3+4: Rückerstattung = 60 % (*)
· Im Monat 5+6: Rückerstattung = 40 % (*)
· Im Monat 7+8: Rückerstattung = 30 % (*)
· Im Monat 9+10: Rückerstattung = 15 % (*)
· Ab Monat 11: keine Rückerstattung
(*) ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich SFr. 30.- für den administrativen Aufwand.
11. Änderungen AGB und Betriebsordnung
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Betriebsordnung vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel-Land.
Ausgabe October 2019